Zoll
ZOLL REGELN FÜR ZOLL- und GRENZKONTROLLEN * Bei Reisen ins Ausland müssen Sie Zoll- und Grenzkontrollen passieren. Dabei ist es streng verboten, ein Streitgespräch mit den Grenz- bzw. Zollbeamten anzufangen. Video- bzw. Fotoaufnahmen sind ebenfalls verboten. Bei Grenzkontrollen müssen Sie Ihren Pass (mit Visum/Visa) vorlegen. Die Verantwortung für nicht ordnungsgemäß ausgestellte Unterlagen trägt der Fahrgast. Wenn Sie im Besitz eines falschen oder abgelaufenen Passes sein sollten bzw. wenn Ihr Visum nicht gültig ist, kann eine Weiterfahrt verboten werden. Die Kosten für die Fahrkarte werden in diesem Fall nicht erstattet.* Bei der Zollkontrolle verlassen die Fahrgäste den Bus und begeben sich samt ihrem Gepäck zum Kontrollgebäude. * Wenn es wegen der Verschuldung eines Fahrgastes zu einer Geldbuße für unser Unternehmen kommt, muss diese der Fahrgast tragen. * Waffen Die Ein- bzw. Ausfuhr von Waffen, Rauschgift, Filmen/Videokassetten mit Kinderpornografie, Elfenbein, Leopardenfellen und Krokodiltaschen ist untersagt. Die Ausfuhr von Kaviar ist nur eingeschränkt (d.h. bis 280 g pro Person) möglich.Die Ausfuhr eines Kunstartikels ist nur bei Vorlage einer Ausfuhrbescheinigung möglich. Zollfrei ist die Ausfuhr von folgenden Waren (Gesamtgewicht bis 50 kg, Gesamtwert bis 1000 EUR):*Zigaretten: 1 Stange bzw. 200 Stück pro Person ab 18 J.,*Alkoholische Getränke: bis 1l, zusätzlich bis 1l Bier,Kaffee: bis 500g Lebensmittel: bis 5 kg.*Schmuckwaren: bis 5 Stück. Wissenschaftliche Uhr: nur eine. Pelz- oder Lederwaren: max. 3 Stück.*Währungen: bis zu einem Wert von 10000$ ohne Bankbescheinigung, wenn die Summe in einer Zollerklärung angegeben wird.













